Wollen Sie Ihr Gewerbe an-, ab- oder ummelden?
Dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsverwaltung der Gemeinde Letschin.
Allgemeines
Die Gemeinden sind berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Vorauszahlungen können festgesetzt werden:
- vom Finanzamt
- von der Gemeinde auf Grundlage der letzten Veranlagung
- auf Antrag des Steuerpflichtigen
Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonat vorgenommen werden.
Erfolgte die Festsetzung der Vorauszahlungen durch das Finanzamt, so ist der Antrag auf Änderung ebenfalls beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
In allen anderen Fällen können Sie formlos bei der Steuerverwaltung der Gemeinde Letschin einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag sind Nachweise (zum Beispiel Abschrift der Gewerbesteuererklärung, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder ähnliches) beizufügen.
Gewerbesteuer-Veranlagungen
Einwände gegen die Grundlagenfestsetzungen des Finanzamtes (Gewerbesteuermessbescheid) sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt zu erheben.
Wird dort eine Änderung oder Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheides vorgenommen, ist die Gemeinde verpflichtet den entsprechenden Gewerbesteuerbescheid ebenfalls zu ändern oder aufzuheben.
Soweit vom Finanzamt die Vollziehung eines Grundlagenbescheides ausgesetzt wird, ist auch die Vollziehung des Folgebescheides auszusetzen. Es reicht daher die Gemeinde Letschin über Ihren Einspruch bzw. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt zu informieren.
Zinsen
Zinsen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens zehn Euro betragen.
Aktuell liegen an dieser Stelle noch keine Informationen vor.
Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter für diesen Bereich vor.
Adresse / Kontakt:
Gemeinde Letschin
Finanzverwaltung – Steuerabteilung
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin
Telefon: 033475 6059-29
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:
Steuerverwaltung
Frau R. Miekley
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr