Dienstleistung Vergnügungssteuer

Welche in der Gemeinde Letschin veranstalteten Vergnügungen unterliegen der Besteuerung? Informationen zur Vergnügungssteuerpflicht.

Der Besteuerung unterliegen die in der Gemeinde Letschin veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (zum Beispiel Discos, Tanz in den Mai);
  • Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art mit beabsichtigter erotisierender Wirkung (zum Beispiel Striptease, Table-Dance, Peepshows);
  • Sex- und Erotikmessen
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern;
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • die Haltung beziehungsweise die Nutzung von Spielgeräten
  • die Haltung von Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

Aktuell liegen an dieser Stelle noch keine Informationen vor.

Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter für diesen Bereich vor.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Finanzverwaltung – Steuerabteilung

Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

Telefon: 033475 6059-29
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Steuerverwaltung
Frau R. Miekley

 

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  richten.