Welche in der Gemeinde Letschin veranstalteten Vergnügungen unterliegen der Besteuerung? Informationen zur Vergnügungssteuerpflicht.
Der Besteuerung unterliegen die in der Gemeinde Letschin veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (zum Beispiel Discos, Tanz in den Mai);
- Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art mit beabsichtigter erotisierender Wirkung (zum Beispiel Striptease, Table-Dance, Peepshows);
- Sex- und Erotikmessen
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern;
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- die Haltung beziehungsweise die Nutzung von Spielgeräten
- die Haltung von Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Aktuell liegen an dieser Stelle noch keine Informationen vor.
Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter für diesen Bereich vor.
Adresse / Kontakt:
Gemeinde Letschin
Finanzverwaltung – Steuerabteilung
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin
Telefon: 033475 6059-29
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:
Steuerverwaltung
Frau R. Miekley
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr