Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Die Erlaubnis wird nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Für die Erlaubnis können Bedingungen und Auflagen festgesetzt und auch nachträglich Beschränkungen festgelegt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz Gemeinde Letschin: Datenschutz.

Bitte füllen Sie sorgfältig den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis aus und senden Sie diesen an:

Gemeinde Letschin
Bauverwaltung
Bahnhofstraße 30a
15324 Letschin

Antrag SondernutzungAntrag auf Erlaubnis der Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten der Gemeinde Letschin gemäß § 18 BbgStrG und § 8 FStrG

Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Letschin über den Gemeingebrauch hinaus werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Das Gleiche gilt für Sondernutzungen, die ohne Einholung einer Erlaubnis in Anspruch genommen werden bzw. worden sind.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Bauverwaltung

Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

Telefon: 033475 6059-28
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Sachbearbeiter Bauverwaltung
Herr Ch. Trettin

 

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  richten.