Dienstleistung Schwertransporte

Sie möchten eine Zustimmung zur Durchführung eines Großraum- und/oder Schwertransportes?

Gem. § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Diese Erlaubnis kann als Einzel- oder Dauererlaubnis erteilt werden.

Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO und § 46 Absatz 1 Nummer 2 StVO.

Auch die Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.

Die Antragsstellung ist spätestens  14 Tage vor Transport erfolgen, die Bearbeitungszeit richtet sich grds. nach dem Einzelfall.

Die Antragstellung erfolgt über VEMAGS (Abkürzung für „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte”). Hierbei handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Verfahrensmanagementsystem, in dem alle Benutzer über eine gesicherte Internetverbindung auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen und Vorgänge in dieser Datenbank abarbeiten.

Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: www.vemags.de
Anleitungen zur Registrierung und weitere Informationen erhalten Sie
unter www.vemags.de oder 0234 9108309.

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) u.a. 263.1 ff. werden Gebühren je nach Dauer, Transportzeitraum und Länge der Fahrtstrecke zwischen 40 € und 1.300 € erhoben.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Bauverwaltung

Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

Telefon: 033475 6059-28
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Bauverwaltung
Herr Ch. Trettin

 

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  richten.