Schwertransporte nach § 46 StVO

Sie benötigen eine Genehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und / oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ?

Der Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz oder Abgangsort muss im Gemeindegebiet Letschin liegen.

Ein Beratungsgespräch ist erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage.

  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis / Pass
  • Anschrift des Firmensitzes
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt ab 50 €
  • Gezahlt werden kann mit Vorkasse oder bar bei der Abholung

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Bauverwaltung

Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

Telefon: 033475 6059-39
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Bauverwaltung
Herr M. Wiese

 

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  richten.