Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Personalausweis!
Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt circa zwei bis drei Wochen.
Um einen Personalausweis beantragen zu können, muss die antragstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen.
Sollte ein Ausweis für eine Person beantragt werden, die jünger ist, so müssen auch die gesetzlichen Vertreter vorsprechen, diese müssen sich selbst ausweisen können. Sollte nur ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung vorsprechen, wird eine Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils benötigt.
Befreiung von der Ausweispflicht
Sie können sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie können aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Wohnung nicht mehr verlassen beziehungsweise nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.
- Sie unterliegen einer Betreuung, deren Aufgabengebiet die Besorgung aller Angelegenheiten betrifft.
- aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Geburtsurkunde, bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
- gegebenenfalls den Nachweis zur Führung eines Doktorgrades
- entsprechende Gebühr (siehe weiter unten: Was kostet es?)
- Zusätzlich kann die Vorlage der letzten aktuellen Personenstandsurkunde erforderlich werden, wenn Daten des vorgelegten Identitätsdokuments von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 37,00 Euro für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei Personen die unter 24 Jahre alt sind beträgt die Gebühr 22,80 Euro.
Zahlungen sind nur in bar bei Antragstellung möglich.
Adresse / Kontakt:
Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Einwohnermeldewesen
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin
Telefon: 033475 6059-20
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:
Sachbearbeiter Einwohnermeldewesen
Herr S. Höse
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Sie können ihr Anliegen auch per Mail an schildern.
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.