Die Gemeinde Letschin schreibt öffentlich eine Gewerbeeinheit für die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes aus.

 

Lage: Die Gemeinde Letschin ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten Brandenburgs. Sie besteht aus 10 Ortsteilen und zählt etwa 4.000 Einwohner. Letschin ist sehr ländlich geprägt, der OT Letschin ist innerhalb der Gemeinde zentral gelegen und erfüllt alle grundfunktionalen Schwerpunkte.

 

Objektbeschreibung: Die Gewerbeeinheit befindet sich in einem Eckhaus am zentral gelegenen Marktplatz von Letschin. Die Gebäudehülle ist ebenso wie die Fenster und Türen energetisch saniert. Das Gebäude fügt sich durch die äußere Neugestaltung in das Ensemble des Letschiner Marktplatzes mit einer kleinteiligen Dach- und Fassadengestaltung nach historischem Vorbild ein. In unmittelbarer Umgebung befinden sich u.a. Einzelhandel, eine Gaststätte, ein Pflegeheim, ein Kino, eine Bibliothek, eine Bank und ein Coworking-Space. Der Innenausbau des Objektes steht bevor und soll 2024 abgeschlossen sein. Die zu vermietende Einheit befindet sich im Erdgeschoss und besteht aus zwei Behandlungsräumen und einem Anmelde- und Wartebereich und ist 65 m² groß, die Größe der sonstigen Räume (Flure, Sanitärbereich, Heizung) beträgt 50 m². Der Zugang wird barrierefrei hergestellt. Im Erdgeschoss soll weiterhin eine Tourismusinformation eingerichtet werden. Das Obergeschoss beherbergt derzeit ein Hostel und soll um zwei Dorfgemeinschaftsräume erweitert werden.

 

Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich bis 10.11.2023 unter Angabe des Mieters und einer Beschreibung Ihrer Tätigkeit und geplanten Nutzung an die

Gemeinde Letschin, Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin

oder an

 

Es handelt sich bei dieser Aufforderung um eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Anfragen zur Objektmiete. Die Bestimmungen von VOB/UvgO finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Entscheidung der Gemeinde, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen vermietet wird obliegt den Vertretern der kommunalpolitischen Gremien unter folgenden Kriterien:

  • Medizinisch-fachliche Ausrichtung
  • Bedarf in der Gemeinde/bestehende Angebote in der Region
  • Nutzungskonzept

Der Mieter hat kein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Mietobjektes.