Bundesweit werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder Schöffen und Jugendschöffen gewählt, die als Volksvertreter an der Rechtsprechung vor Gericht teilnehmen.
Die Gemeinde Letschin erstellt hierzu eine Vorschlagsliste und sucht drei Erwachsene, die am Amtsgericht Bad Freienwalde und Landgericht Frankfurt (Oder) künftig als Schöffe teilnehmen.
Schöffe werden kann, wer
- zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt ist
- über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt
- straffrei ist
- vorurteilsfrei, verantwortungsbewusst, meinungsstark & überzeugungsfähig ist
- kommunikativ, dialogfähig ist
Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist übrigens nicht erforderlich, obwohl ein Schöffe mit dem Berufsrichter gleichgestellt ist. Allerdings müssen Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über ihre Rechte und Pflichten informiert sein.
Als ehrenamtlicher Richter würdigt ein Schöffe nicht nur Beweise, sondern wirkt an Urteilen, auch mit mehrjähriger Freiheitsstrafe, mit. Daher muss sich jeder Schöffe der Tragweite seiner Aufgabe bewusst sein und persönlich damit umgehen können.
Soziale Kompetenzen, geistige Reife und Lebenserfahrungen, die sich aus bspw. beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichen Engagement ergeben, werden vorausgesetzt. Ebenso wichtig ist eine gesundheitliche Eignung und geistige Beweglichkeit, um am anstrengenden Sitzungsdienst teilnehmen zu können.
Ausführlichere Informationen zur Funktion des Schöffen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis zum 21. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Letschin.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Hüter
Tel.: (033475) 6059-38
Weiterlesen: Bewerbungsformular Schöffen
Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt wenden sich bitte direkt an das Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland.
Weiterlesen: Bewerbungsformular Jugendschöffen
