Anmeldung in Letschin

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zu Ihrer Anmeldung in der Gemeinde Letschin!

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Einwohnermeldewesen vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Bei jedem Einzug ist eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber (Wohnungsgeberbescheinigung) auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.

  • Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist eine korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung, mit originaler Unterschrift des Wohnungsgebers, erforderlich.
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Ausländischer Pass und gegeben falls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderreisepass) ist für die Anmeldung erforderlich. Bringen Sie bitte sämtliche Ausweisdokumente bei Ihrer Vorsprache mit.
  • Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss neben einer Vollmacht und Ihr Ausweisdokument vorlegen.
    (Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) erforderlich.
  • Bei Umzug innerhalb der Gemeinde Letschin (Ummeldung) beachten Sie bitte die oben aufgeführten Hinweise zur Anmeldung.
  • Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Einwohnermeldewesen
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-20
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Sachbearbeiter Einwohnermeldewesen
Herr S. Höse

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Donnerstag  von 08:00 Uhr  bis 11:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  schildern.