Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zu Ihrer Abmeldung in der Gemeinde Letschin!
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben und keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Sollten Sie aus Letschin in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen ist keine Abmeldung in Letschin erforderlich, sondern lediglich die Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegzug im Einwohnermeldewesen vom Meldepflichtigen oder einer bevollmächtigten Person vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug entgegengenommen werden kann.
- Ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass/ Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass/ EU-Ausweis) ist für die Abmeldung erforderlich.
- Sie können sich aber auch durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss sich dann allerdings selbst ausweisen können und eine Vollmacht von Ihnen (inklusive Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses) vorlegen. (Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist eine beglaubigte Vollmacht der Betreuungsbehörde (Amtsgericht) erforderlich).
Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter in diesem Bereich vor.
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Adresse / Kontakt:
Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Einwohnermeldewesen
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin
Telefon: 033475 6059-20
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:
Sachbearbeiter Einwohnermeldewesen
Herr S. Höse
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Sie können ihr Anliegen auch per Mail an schildern.
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.