Familie-Bildung

Für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung und Angebote der Kindertagespflege ist ein monatlicher Beitrag zu entrichten.

Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung können Sie der Elternbeitragssatzung beziehungsweise der Elternbeitragstabelle entnehmen. Maßgeblich sind beim Elternbeitrag die Jahresnetto-Einkünfte der Eltern.

Änderung Kita-Beitragsatzung 01.02.2021

– Kita-Beitragsatzung vom 19.07.2018, gültig zum 01.08.2018

– Kinderbetreuungsbeitragssatzung VHG vom 15.06.2017 zum 01.09.2017

Sie haben ein Kind oder ein weiteres Kind in einer Kindertageseinrichtung in Letschin angemeldet und / oder nehmen ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch. Hierfür sind Sie verpflichtet, einen monatlich öffentlich-rechtlichen Elternbeitrag zu entrichten. Dieses ist in den Letschiner Elternbeitragssatzung festgeschrieben. Die Gemeindeverwaltung erhebt diese Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen mit den Häusern „Kinderland-Sonnenschein“, „Spatzennest“ und dem „VHG Hort“.

Beim Bezug von SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag wird eine Beitragsbefreiung erteilt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Liebe Eltern, eine zeitige Anmeldung Ihres Kindes erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass zum gewünschten Betreuungsbeginn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Bitte melden Sie dennoch ihr Kind erst an, wenn es das Licht der Welt erblickt hat.

  • Kitaanmeldung bis 6 Stunden Betreuungszeit/Tag
  • Onlineanmeldung oder Anmeldeformular ausfüllen und absenden.
  • Sie bekommen dann zeitnah ein Eingangsschreiben.
  • Die Kita-Leitung setzt sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung und vereinbart einen Termin zum Erstgespräch in der Kita. Der Termin zur Eingewöhnung Ihres Kindes wird im Aufnahmegespräch vereinbart.
  • Wenn die Eingewöhnung festgelegt wurde, reichen Sie alle zutreffenden Einkommensnachweise in der Verwaltung ein.
    • Einkommenssteuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder 3 Einkommensnachweise
    • Unterhaltszahlungen, wenn zutreffend
    • Elterngeldleistungen, wenn zutreffend
    • Bescheid über Unterhaltsvorschuss, wenn zutreffend
    • Sozialleistungsbescheid nach SGB II und SGB XII (ALG II; Wohngeld; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz; Rentenbescheid etc.), wenn zutreffend
  • Zum Schluss bekommen einen Betreuungsbescheid und einen Beitragsbescheid zugesandt.
  • VHG Hortanmeldung bis 4 Stunden Betreuungszeit/Tag
  • Onlineanmeldung oder Anmeldeformular ausfüllen und absenden.
  • Sie bekommen dann zeitnah ein Eingangsschreiben.
  • Die Kita-Leitung setzt sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung und vereinbart einen Termin zum Erstgespräch in der Kita. Der Termin zur Eingewöhnung Ihres Kindes wird im Aufnahmegespräch vereinbart.
  • Wenn die Eingewöhnung festgelegt wurde, reichen Sie alle zutreffenden Einkommensnachweise in der Verwaltung ein.
    • Einkommenssteuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder 3 Einkommensnachweise
    • Unterhaltszahlungen, wenn zutreffend
    • Elterngeldleistungen, wenn zutreffend
    • Bescheid über Unterhaltsvorschuss, wenn zutreffend
    • Sozialleistungsbescheid nach SGB II und SGB XII (ALG II; Wohngeld; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz; Rentenbescheid etc.), wenn zutreffend
  • Zum Schluss bekommen einen Betreuungsbescheid und einen Beitragsbescheid zugesandt
  • Alle Einkünfte müssen belegt werden (Fotokopie)

Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung können Sie der Elternbeitragssatzung beziehungsweise der Elternbeitragstabelle entnehmen. Maßgeblich sind beim Elternbeitrag die Jahresnetto-Einkünfte der Eltern.

Änderung Kita-Beitragsatzung 01.02.2021

Kita-Beitragsatzung vom 19.07.2018, gültig zum 01.08.2018

Kinderbetreuungsbeitragssatzung VHG vom 15.06.2017 zum 01.09.2017

Sobald der Beitrags- & Betreuungsbescheid vorliegt, können Sie unter Angabe des Kassenzeichens den Beitrag überweisen oder einen SEPA-Einzug zum 1. des Monats veranlassen.

Dienstag    09:00Uhr  – 12:00 Uhr sowie  13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag        08:00 Uhr – 11:00 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.